AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Etiscan GmbH, Woellstadt
- Software wird Etiscan an den jeweiligen Hersteller weiterleiten. Programmfehler bei individuell hergestellter Software müssen schriftlich gemeldet werden und so spezifiziert und dokumentiert werden, dass eine inhaltliche Überprüfung möglich ist.
- Bei Mängeln des Liefergegenstandes hat Etiscan das Recht, nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder unentgeltlicher Ersatzlieferung zu leisten. Schlägt die Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) zweimal fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
- Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zehn Tagen ab Empfang des Liefergegenstandes schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Für Verbraucher gilt Vorstehendes entsprechend mit der Ausnahme, dass diese innerhalb von einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten müssen.
- Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
- Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Die Haftung beschränkt sich auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der mangelhaften Ware. Dies gilt nicht, wenn Etiscan die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Lieferung.
- Garantien im Rechtssinne sind durch Etiscan nur dann abgegeben, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich enthalten und als Zusicherung bestimmter Eigenschaften des Liefergegenstandes bezeichnet sind.
- Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde oder ein vom Kunden beauftragter Dritter unsachgemäße Arbeiten am Liefergegenstand durchgeführt hat.
§ 11 Haftung
- Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von Etiscan auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
- Gegenüber Unternehmern haftet Etiscan bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche von Etiscan aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Etiscan zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Etiscan zurechenbaren Verlust des Lebens des Kunden.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
- Ergänzungen und Veränderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das vorstehende Schriftformerfordernis selbst.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung einer Lücke ist eine Regelung zu vereinbaren, die – soweit rechtlich zulässig – dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben.